Grundsätze unseres Zusammenlebens und -arbeitens
Zusammenleben und gemeinschaftliches Arbeiten in der Schule benötigen eine konstruktive Atmosphäre und ein gutes Lernklima. Dies zu schaffen bzw. zu erhalten liegt in der gemeinsamen Verantwortung von Lehrer(innen), Schüler(innen), Eltern sowie Mitarbeiter(innen) der Verwaltung. Voraussetzung dafür sind neben Freundlichkeit und Kooperationsbereitschaft gegenseitiger Respekt, Rücksichtnahme und Höflichkeit. Freiheit ist immer auch die Freiheit des anderen.
Ausgehend von dieser gemeinsamen Überzeugung vereinbaren die am Schulleben des Gymnasiums der Ursulinen Calvarienberg-Ahrweiler Beteiligten eine Hausordnung, deren Zweck darin besteht, wichtige und für alle verbindliche Verhaltensweisen für ein möglichst solidarisches schulisches Miteinander zu beschreiben. Die Basis bilden dabei die „Dienstordnung für die Leiter und Lehrer an öffentlichen Schulen in Rheinland-Pfalz“, die „Schulordnung der Ursulinenkongregation Calvarienberg-Ahrweiler“ und die „Mitwirkungsordnung katholischer Schulen in Rheinland-Pfalz im Bereich des Bistums Trier“. Der Anweisungscharakter der einzelnen Regelungen ergibt sich aus der Natur der Sache und dem Bestreben nach Deutlichkeit. Es geht indessen nicht darum, Schüler(innen) und Lehrer(innen) in ihrer Entfaltung einzuschränken, sondern die Rechte jedes Einzelnen zu sichern. Damit verbunden ist die Absicht, die Zusammenarbeit aller in möglichst ansprechender Umgebung, in der man sich wohl fühlen und gerne lernen und arbeiten soll, zu fördern. Dazu soll auch beitragen, dass den Lehrer(innen) bei Entscheidungen im Zusammenhang mit der Hausordnung im Rahmen ihres Erziehungs- und Bildungsauftrags ein Ermessensspielraum erhalten bleibt und der Schulleiter in begründeten Fällen Ausnahmen von den Regelungen genehmigen kann. Die Hausordnung ist eingebettet in die besonderen Bildungs- und Erziehungsziele unseres Gymnasiums in der Trägerschaft der Ursulinen Calvarienberg-Ahrweiler. Sie wird in einem überschaubaren Zeitraum erprobt und hinsichtlich ihres Sinngehaltes und ihrer Wirksamkeit ständig überprüft.
Hier können Sie sich die „Schulordnung“ als PDF-Datei herunterladen.
I. Unterricht
Schüler/innen und Lehrer/innen achten gemeinsam auf Einhaltung der Unterrichtszeiten:
Vormittags
1. Stunde: 08:00 – 08:45 Uhr
2. Stunde: 08.50 – 09.35 Uhr
3. Stunde: 09.40 – 10.25 Uhr
4. Stunde: 10.45 – 11.30 Uhr
5. Stunde: 11.30 – 12.15 Uhr
6. Stunde: 12.20 – 13.05 Uhr
Nachmittags
7. Stunde: 13.20 – 14.05 Uhr
8. Stunde: 14.05 – 14.50 Uhr
9. Stunde: 14.55 – 15.40 Uhr
10. Stunde: 15.40 – 16.25 Uhr
Vor Schulbeginn halten sich Schüler(innen) auf dem Schulhof und in den Klassen- oder Umkleideräumen auf. Zu Unterrichtsbeginn müssen alle Schüler(innen) im Unterrichtsraum sein. Nach Unterrichtsschluss verlassen sie in der Regel das Schulgebäude und das Schulgelände.
Sind die Fachlehrer(innen) fünf Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde noch nicht erschienen, so fragen die Klassen bzw. Kurssprecher(innen) im Sekretariat oder im Lehrerzimmer nach. Die Mitschüler(innen) verhalten sich derweil im Unterrichtsraum so, dass der übrige Unterricht nicht gestört wird. Ein Verlassen des Klassenraumes nach Stundenbeginn bedarf aus aufsichtsrechtlichen Gründen der Zustimmung der Lehrperson.
Bei einer während der Unterrichtszeit auftretenden Erkrankung/Verletzung von Schülern/Schülerinnen entscheidet die unterrichtende Lehrperson, welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Die Entscheidung hinsichtlich der weiteren Versorgung erfolgt im Sekretariat.
II. Pausen
Zu Beginn der großen Pause verlassen alle Schüler(innen) der Klassen 5 – 10 das Schulgebäude und verbringen die Pause auf dem Pausengelände. Pausengelände ist der Hof zwischen Internatsgebäude und Schulgebäude, sowie die Pausenhalle bzw. der Pausenhof der Realschule und der Sportplatz, wobei die Sandgruben der Sprunganlage nicht betreten werden dürfen. Der Gang zwischen Aula und Internatsgebäude gehört nicht zum Pausengelände.
Findet in einer Klasse der Sportunterricht in der 3. und 4. Unterrichtsstunde statt und gehen die Schüler(innen) in der großen Pause nicht auf das Pausengelände, so unterliegen sie der Aufsichtspflicht der jeweiligen Sportlehrer(innen).
Bei Regenwetter halten sich die Schüler(innen) in der Pausenhalle und auf dem Flur des Erdgeschosses des Neubaus auf.
Die aufsichtsführenden Lehrer(innen) übernehmen 15 Minuten vor Beginn der 1. Stunde bzw. umgehend nach Pausenbeginn ihre Aufsicht.
Vor dem Imbisskiosk bilden kaufwillige Schüler(innen) eine Schlange; Schubsen und Drängeln sollte als Ausdruck von Rücksichtslosigkeit und wegen der damit verbundenen Gefährdung von Mitschülern/Mitschülerinnen unterbleiben und kann dazu führen, dass die Verursacher(innen) durch die aufsichtsführenden Lehrer(innen) vom Kauf ausgeschlossen werden. Kuchen- und Salatverkauf findet grundsätzlich auf dem überdachten Pausenhof statt.
Den Schülern/Schülerinnen der Oberstufe stehen in ihren Freistunden und Pausen zusätzlich die MSS-Aufenthaltsräume und die Bibliothek zur Verfügung. Verlassen sie in diesen Zeiten das Schulgelände, unterstehen sie nicht der Verantwortung der Schule (Versicherungsschutz entfällt).
III. Sicherheit auf dem Schulgelände (Gebäude u. Freiflächen)
Im Sinne der Grundsätze dieser Hausordnung darf niemand andere oder sich selbst durch sein Verhalten gefährden. Deshalb verbieten sich auf dem Schulgelände Drängeln und Schubsen; auch solche Spiele und Aktivitäten, die Mitschüler(innen) gefährden, wie z.B. Schneeballwerfen, Abbrennen von Knallkörpern, Inlineskaten, Roller- und Skateboardfahren. Fußballspielen ist nur mit einem weichen Ball auf dem Sportplatz erlaubt.
Aus den gleichen Gründen ist das Mitführen von Gegenständen, welche die Sicherheit von anderen gefährden können, ausdrücklich untersagt, z.B. Messer, aber auch Waffen-Attrappen.
Auf allen Fensterbänken ist das Sitzen untersagt, ebenso das Klettern im und am Gebäude.
IV. Ordnung
Alle Schüler(innen) sind zur regelmäßigen und pünktlichen Teilnahme und Mitarbeit am Unterricht und an den sonstigen für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen verpflichtet. Jede Lehrperson stellt zu Beginn des Unterrichts die Anwesenheit fest und trägt abwesende Schüler(innen) in das Klassen/Kursbuch ein. Die Schüler(innen) begrüßen die Lehrer(innen) in der Regel im Stehen. Alle Lehrer(innen) sind angehalten, den Tag mit einem Gebet, geistlichen Gedanken oder einer kurzen Meditation zu beginnen.
- Erkranken Schüler(innen) der Sekundarstufe I, benachrichtigen die Erziehungsberechtigten die Schule unverzüglich.
- Ist das Schulversäumnis beendet, teilen die Erziehungsberechtigten dem/der Klassenlehrer(in) den Grund für das Schulversäumnis innerhalb der nächsten drei Schultage schriftlich mit; der/die Klassenlehrer(in) vermerkt dies im Klassenbuch.
- Bei begründetem Zweifel, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, legen die Erziehungsberechtigten auf Verlangen des Klassenlehrers/der Klassenlehrerin ein ärztliches Zeugnis über die Erkrankung des Schülers/der Schülerin vor.
- Erkranken Schüler(innen) der Sekundarstufe II, legen sie nach Beendigung des Schulversäumnisses innerhalb der nächsten drei Schultage eine schriftliche Erklärung für den Grund des Schulversäumnisses auf dem dafür vorgesehenen Formblatt vor.
- Häuft sich das Fehlen eines Schülers/einer Schülerin, informieren die Fachlehrer(innen) die zuständige Jahrgangsstufenleitung. Der Schüler/Die Schülerin muss in begründeten Fällen damit rechnen, dass die Schule ein ärztliches Zeugnis über seine/ihre Erkrankung verlangt. Eine nicht durch ärztliches Zeugnis gedeckte Fehlquote kann von der Schule als Schulversäumnis gewertet werden, das aus Gründen erfolgt, die der Schüler/die Schülerin zu vertreten hat. Die während der Zeit der Abwesenheit nicht erbrachten Leistungen sind in solchen Fällen einer Leistungsverweigerung gleichzusetzen und bei der Note für „Sonstige Mitarbeit“ entsprechend zu berücksichtigen.
- Erkrankt ein Schüler/eine Schülerin an einem Kursarbeitstag, benachrichtigt er/sie bzw. der/die Erziehungsberechtigte noch am selben Tag vor Unterrichtsbeginn die Schule. Voraussetzung für das Recht auf Nachschreiben der Klausur muss, damit jede Missbrauchsmöglichkeit ausgeschlossen ist, die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses für die Erkrankung des betreffenden Schülers/der Schülerin sein. Alle Schüler(innen) sind verpflichtet versäumten Unterrichtsstoff (mündlich und schriftlich) nachzuholen.
- Beabsichtigt ein Schüler/eine Schülerin im Verlauf eines Unterrichtstages am Unterricht nicht teilzunehmen, muss er/sie sich beim zuständigen Fachlehrer/bei der zuständigen Fachlehrerin oder der Stammkursleitung abmelden.
- Unpünktliches Erscheinen von Schülern/Schülerinnen stört den Unterricht. Verspäten sich Schüler(innen) der Sekundarstufe II zum wiederholten Male, müssen sie damit rechnen vom Unterricht der laufenden Stunde, die als unentschuldigte Fehlstunde auf dem Zeugnis vermerkt wird, ausgeschlossen zu werden.
- Wegen der gesetzlich vorgeschriebenen Aufsichtspflicht der Schule dürfen Schüler(innen) der Sekundarstufe I das Schulgelände während der Unterrichtszeit grundsätzlich nicht verlassen.
- Schüler(innen) ist das Mitführen und der Genuss von Alkohol und anderen Drogen sowie das Rauchen auf dem Schulgelände verboten.
- Handys und Funkgeräte jeglicher Art müssen wegen der nicht auszuschließenden Missbrauchsmöglichkeit in der Schule ausgeschaltet sein.
- Das Aushängen von Plakaten und Anzeigen sowie die Verteilung von nicht schulinternem Schriftgut bedarf der Genehmigung des Schulleiters.
- Das Tragen von Kappen und Mützen während des Unterrichts ist untersagt.
- Wegen des von vielen als störend empfundenen Lärms sind Spiele auf dem Schulhof ausschließlich auf die Pausen beschränkt.
- Fundsachen sind bei der Bibliothekarin abzugeben und vom Besitzer dort abzuholen; sie liegen am Elternsprechtag aus und werden danach karitativen Zwecken zugeführt.
- Wertsachen sowie Geldbeträge können bei Verlust weder durch die Schule noch durch die Sachversicherung des Trägers ersetzt werden.
- Anliegen an das Sekretariat sowie an Lehrpersonen im Lehrerzimmer sollen nur von einzelnen Schülern/Schülerinnen vorgetragen werden.
- Alle Unfälle werden unverzüglich dem Sekretariat gemeldet. Von dort wird alles Weitere veranlasst.
- Alle Schüler(innen) sind verpflichtet, mit Schuleigentum pfleglich umzugehen, insbesondere Tische und Bänke dürfen nicht beschrieben und bemalt werden. Die Verursacher haften für aufgetretene Schäden, die umgehend dem Hausmeister oder dem Sekretariat zu melden sind.
- Das Klingelzeichen ist eine Orientierungshilfe für die Lehrperson. Sie beschließt den Unterricht. Zu Beginn der großen Pause verlässt die Lehrperson den Raum als letzte und schließt ab. Bei Unterrichtsschluss achtet jede Lehrperson darauf, dass die Stühle hochgestellt sind.
- Kaugummi darf während des Unterrichts nicht gekaut werden.
- Zur Müllvermeidung werden die Schüler(innen) angehalten Mehrwegflaschen zu nutzen.
V. Sauberkeit
Schüler(innen) und Lehrer(innen) sind gemeinsam für Ordnung und Sauberkeit auf dem Schulgelände verantwortlich. Klassen-, Fach- und Umkleideräume sind sauber zu verlassen. Jede Klasse bzw. jeder Kurs richtet einen Ordnungsdienst für Unterrichtsräume und Flure ein, der in der Sekundarstufe I im Klassenbuch wöchentlich eingetragen wird. Die Tafel ist am Ende jeder Stunde zu säubern.
Am Ende der letzten Unterrichtsstunde sind in allen Räumen die Stühle hochzustellen, die Fenster zu schließen, die Jalousien hochzuziehen sowie grobe Unsauberkeiten zu beseitigen. Verantwortlich hierfür ist die letzte Unterrichtsgruppe in dem jeweiligen Raum.
Eine gewisse Verschmutzung von Pausenhof und -halle in den Pausen lässt sich kaum vermeiden. Gemeinschaftlich verursachte Verschmutzungen müssen, da der Schulträger sich zur Sauberhaltung außer Stande sieht, von der Gemeinschaft beseitigt werden. Dies erfolgt aus organisatorischen Gründen durch den Hofdienst, der reihum von allen Schülern/Schülerinnen zu erledigen ist. Klasse 5-10 säubern den Hauptschulhof, Sekundarstufe II die sogenannte Hüll (Eingangsbereich zur Weinbergseite).
Der Hofdienst wird von allen Klassen und Kursen im 14-tägigen Wechsel nach Plan geleistet. Er beginnt mit dem ersten Gongzeichen am Ende der großen Pause und endet 10 Minuten später. Der Hofdienst des Schulhofes schließt die Pausenhalle mit ein. Die jeweiligen Klassen-/Stammkursleiter(innen) organisieren den Hofdienst.
Mit Grünanlagen und Blumenbeeten auf dem Schulgelände soll schonend und umweltbewusst umgegangen werden.
Die Toiletten sind weder Aufenthaltsräume noch Raucherzimmer. Alle Benutzer helfen dabei mit, dass Missbrauch sowie Verschmutzung und Vandalismus vermieden werden.
VI. Abstellen von Fahrzeugen
Alle, die mit dem Rad, Mofa, Motorroller oder PKW zur Schule kommen, sollen diese ausreichend versichern. Die Schule haftet in keinem Fall.
Aus Sicherheitsgründen ist folgende Regelung notwendig:
Fahrräder dürfen nur im Fahrradkeller abgestellt werden, motorisierte Zweiräder auf dem Vorplatz vor dem Fahrradkeller sowie auf dem unteren Teil des Schulparkplatzes.
Die PKW-Stellplätze auf dem Schulgelände sind knapp und deshalb ausschließlich Lehrpersonen vorbehalten.
VII. Feueralarm
Für das Verhalten bei Feueralarm wird auf die Bestimmung des in allen Klassen-, Kurs- und Fachräumen aushängenden Merkblattes verwiesen.